Basierend auf den allgemeinen Vertragsbedingungen des Texterverband - Fachverband freier Werbetexter e. V.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Die Texte, Werbematerialien und Konzepte der Texterin dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Texterin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Texterin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach der Honorarempfehlung des Texterverband - Fachverband freier Werbetexter e. V. übliche Vergütung.
1.2 Die Texterin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Texterin und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.3 Die Texterin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Texterin zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens, beträgt der Schadensersatz 100 % der vereinbarten bzw. nach der Honorarempfehlung des Texterverbands üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
1.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
2. Vergütung
2.1 Die Anfertigung von Texten, Werbematerialien, Konzepten und sonstige Tätigkeiten, die die Texterin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Erstellung von Kostenvoranschlägen, soweit sie über einfache Angebote hinausgehen.
2.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der Nutzungsrechte (Ziff. 1.2) abgegolten.
2.3 Werden Texte, Werbematerialien und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Texterin berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch der Texterin bleibt hiervon unberührt.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung zu zahlen. Die Texterin ist berechtigt, bis zu 30 % er Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.
4. Sonderleitungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen werden nach zwei Korrekturschleifen nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2 Die Texterin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Texterin eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Texterin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Texterin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 An Entwürfen, Werbematerialien und Konzepten werden nur die Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Texterin Korrekturmuster vorzulegen.
6.2 Die Produktionsüberwachung durch die Texterin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Texterin 5 einwandfreie Belege unentgeltlich. Die Texterin ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Haftung
7.1 Die Textern haftet für entstandene Schäden an Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2 Sofern die Texterin notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Texterin. Die Texterin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3 Die Texterin lässt vor Veröffentlichung die Texte und Werbematerialien von Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geh die Haftung für sachliche und formale Richtigkeit auf den Auftraggeber über.
7.4 Die Texterin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte, Werbematerialien und Konzepte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeit.
7.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der Texterin geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Texterin beruhen und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich künstlerischer Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach Freigabe von Konzeption, Layout und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Texterin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Texterin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3 Die Auftraggeber versichert, dass er zu Verwendung aller der Texterin übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Texterin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Texterin.
9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Wurster Nordseeküste, 16.04.2021